Planungsverfahren · Hintergrund
Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zukunftspark Wallhausen“ gefasst. Damit beginnt ein formal geregelter städtebaulicher Prozess — nicht die sofortige Realisierung eines Vorhabens.
Dieser Beitrag erläutert sachlich, was ein Aufstellungsbeschluss bedeutet, welches Gebiet betroffen ist und welche Schritte im weiteren Verfahren vorgesehen sind. Er fasst öffentlich zugängliche Informationen der Gemeinde zusammen und ordnet sie verständlich ein.
Die Darstellung ersetzt keine offiziellen Planungsunterlagen. Maßgeblich sind die Bekanntmachungen, Pläne und Verfahrensunterlagen der Gemeinde Wallhausen.
Auf einen Blick
Beschluss
28.01.2026 — Gemeinderat Wallhausen in öffentlicher Sitzung
Rechtsgrundlage
Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften)
Planbezeichnung
Bebauungsplan „Zukunftspark Wallhausen“ in Wallhausen
Lage
Gebiet zwischen südlichem Ortsrand, Hambach und westlich der B 290
Planungsziel
Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO für Gewerbe- und Logistikflächen
Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wallhausen vom 06.02.2026
Was bedeutet ein Aufstellungsbeschluss?

Ein Aufstellungsbeschluss ist der erste wesentliche formale Schritt bei der Aufstellung eines Bebauungsplans. Er dokumentiert den Willen der Gemeinde, einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich planerisch zu bearbeiten und die rechtlichen Voraussetzungen für künftige Nutzungen zu prüfen.
Der Gemeinderat Wallhausen hat am 28.01.2026 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zukunftspark Wallhausen“ in Wallhausen einschließlich der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Ein Aufstellungsbeschluss bedeutet nicht, dass ein Projekt bereits genehmigt oder gebaut werden darf. Er leitet ein mehrstufiges Verfahren ein, in dem Ziele, Belange und Fachfragen geprüft, abgewogen und öffentlich beteiligt werden.
Erst nach weiteren Planungsschritten — unter anderem frühzeitiger Beteiligung, Fachgutachten, öffentlicher Auslegung und Beschlussfassung — kann ein Bebauungsplan rechtskräftig werden. Bis dahin können Inhalte und Festsetzungen sich noch verändern.
Lage des geplanten Gebiets

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde (06.02.2026):
Aufstellung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Zukunftspark Wallhausen“ in Wallhausen für das Gebiet zwischen dem südlichen Ortsrand, dem Hambach und westlich der B 290.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan ist in der amtlichen Bekanntmachung in einem genordeten Kartenausschnitt schwarz umrandet dargestellt. Maßgeblich für Grenzen und Festsetzungen sind die veröffentlichten Pläne und Planunterlagen der Gemeinde.
Hinweis: Die Abbildung oben dient der Orientierung. Für verbindliche Grenzen ist der offizielle Planausschnitt aus der Bekanntmachung maßgeblich (siehe Abschnitt „Originalunterlagen“).
Welche Ziele verfolgt die Gemeinde?
Die Gemeinde formuliert in der Bekanntmachung den Zweck der Planaufstellung wie folgt:
Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplans „Zukunftspark Wallhausen“ ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO zur Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für bedarfsgerechte Gewerbe- und Logistikflächen.
Gewerbegebiet ausweisen
Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO im genannten Geltungsbereich.
Bedarfsgerechte Flächen
Ausweisung von Flächen, die der kommunal formulierten Zielsetzung bedarfsgerechter Gewerbe- und Logistikflächen entsprechen sollen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Erarbeitung eines Bebauungsplans einschließlich örtlicher Bauvorschriften als Grundlage für spätere Festsetzungen und Prüfungen.
Strukturentwicklung am Ortsrand
Planerische Bearbeitung des Gebiets zwischen südlichem Ortsrand, Hambach und westlich der B 290 als möglicher Entwicklungsraum.
Verfahrensgebundene Weiterplanung
Einleitung des gesetzlich vorgesehenen Planungsprozesses mit Beteiligung, Fachprüfungen und späterer Abwägung aller Belange.
Geplante Nutzung
Der Aufstellungsbeschluss und die Bekanntmachung benennen die planungsrechtliche Zielrichtung (Gewerbe- und Logistikflächen). Konkrete Vorhaben und Betreiber werden in der Regel erst im weiteren Verfahren und in Fachunterlagen präzisiert. In der öffentlichen Debatte werden insbesondere folgende Nutzungsperspektiven diskutiert:
DHL-Logistikzentrum
In der öffentlichen Berichterstattung und kommunalen Debatte wird ein großflächiges DHL-Logistikzentrum als zentrales Vorhaben im Kontext des Zukunftsparks genannt. Größenordnungen, Betriebskonzept und konkrete bauliche Ausgestaltung sind Gegenstand weiterer Planungen und Prüfungen — nicht des Aufstellungsbeschlusses allein.
Ob und in welcher Form ein Logistikstandort realisiert werden kann, hängt von den Ergebnissen des Bebauungsplanverfahrens, der Abwägung und etwaiger Genehmigungsverfahren ab.
Weitere Gewerbeansiedlung
Die planerische Zielsetzung der Gemeinde spricht allgemein von bedarfsgerechten Gewerbe- und Logistikflächen. Damit können — abhängig von späteren Festsetzungen — auch Flächen für weitere Gewerbenutzungen oder ergänzende Strukturen in Betracht kommen.
Welche Nutzungen zulässig wären, regelt erst der fertiggestellte Bebauungsplan mit seinen textlichen und grafischen Festsetzungen.
Welche Themen werden noch geprüft?
Im weiteren Planungsverfahren werden zahlreiche Fachbelange untersucht und abgewogen. Typischerweise gehören dazu unter anderem:
Umwelt
Prüfung von Wirkungen auf Natur, Boden, Wasser, Artenschutz und weitere Schutzgüter — regelmäßig auf Basis von Fachgutachten und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Verkehr
Untersuchung von Erschließung, Anbindung an das Straßennetz (einschließlich Nähe zur B 290), Verkehrsführung und möglichen Auswirkungen auf benachbarte Straßen und Orte.
Landschaft
Bewertung der Wirkung auf Landschaftsbild, Sichtbeziehungen und die Einbindung des Gebiets zwischen Ortsrand, Hambach und offener Landschaft.
Öffentlichkeit
Information, frühzeitige Beteiligung, Auslegung und Möglichkeiten für Stellungnahmen — damit Anliegen der Öffentlichkeit im Verfahren berücksichtigt werden können.
Wie geht es weiter?
Aufstellungsbeschluss
Frühzeitige Beteiligung
Fachgutachten
Weitere Beratung
Entscheidung
Der Aufstellungsbeschluss markiert den Beginn dieses Prozesses. Die folgenden Schritte werden erst im Laufe des Verfahrens mit konkreten Terminen, Unterlagen und Beteiligungsformaten ausgestaltet.
Originalunterlagen
Die verbindlichen Informationen zum Aufstellungsbeschluss und zum räumlichen Geltungsbereich finden Sie in den veröffentlichten Originalunterlagen.
Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Wallhausen
06.02.2026
Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Zukunftspark Wallhausen“.
Lageplan
Geltungsbereich des Bebauungsplans
Amtlicher Lageplan mit dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zukunftspark Wallhausen“ und der vorgesehenen Anbindung des Gewerbegebiets.
Fazit
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Zukunftspark Wallhausen“ ist ein formaler Meilenstein: Er macht transparent, dass die Gemeinde ein konkretes Gebiet planerisch bearbeiten will — zwischen südlichem Ortsrand, Hambach und westlich der B 290 — und welche grundsätzliche Zielrichtung (Gewerbe- und Logistikflächen) dabei verfolgt wird.
Für Anwohnerinnen und Anwohner, Kommune und Interessierte bedeutet das: Informationen werden planmäßig weiter zugänglich gemacht, Fachfragen werden geprüft, und Beteiligungsformate können genutzt werden, sobald sie im Verfahren vorgesehen sind. Offene Fragen zu Umwelt, Verkehr, Landschaft und konkreten Nutzungen sind normal — ihre Beantwortung ist Teil des weiteren Prozesses.
Dieser Beitrag dokumentiert und erklärt — er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Entscheidung der Gemeinde.
Mitdenken und mitentscheiden
Informieren Sie sich laufend, stellen Sie Fragen und nutzen Sie die Möglichkeiten der Beteiligung, sobald sie im Verfahren vorgesehen sind.


